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Aktuelle Meldungen

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08118049 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. 

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Verkauf Baugrundstücke Flst. 202 und 214 Karlstraße in Rielingshausen

Im Baugebiet „Karlstraße/Forststraße“ verkauft die Stadt Marbach am Neckar zwei Baugrundstücke.

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Benefizausstellung „Was Kunst kann!“ – Kunst erwerben und Gutes tun

Das Rathaus ist außerdem am Sonntag, 25. Januar 2026 von 13 bis 17 Uhr geöffnet. So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, die ausgestellten Werke auch außerhalb der Öffnungszeiten zu besichtigen.

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Swing mit Sinn: Porsche Big Band spielt zugunsten der Bürgerstiftung

Mit einem dynamischen und stilistisch abwechslungsreichen Programm begeisterte die Porsche Big Band am Sonntag das Publikum in der Stadthalle Schillerhöhe

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Öffentliche Ausschreibung für die Neuverpachtung der Jagd der Stadt Marbach am Neckar ab dem 01. April 2026 bis zum 31.03.2035

Die Stadt Marbach am Neckar verpachtet den Eigenjagdbezirk „Hardtwald“ in Marbach am Neckar mit einer Jagdfläche von 196 ha.

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Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage
www.schillerstadt-marbach.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08118049 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier >


Landtagswahl am 08.03.2026

Fahr.Ge(h).Meinschaft – Zusammen geht es vorwärts

So geht‘s

Schrittgeschwindigkeit 
Abstand halten
Fußgänger haben Vorrang
Gegenseitige Rücksichtnahme


Seit dem 01.01.2024 hat die städtische Homepage die Marbacher Zeitung als öffentliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Marbach am Neckar abgelöst. Das heißt, öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit gesetzlich nichts anders vorgeschrieben ist, zukünftig im Internet auf der Homepage bereitgestellt.

Zu den öffentlichen Bekanntmachungen >

Zur Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung>

Zum Ortsrecht >

Die ortsübliche Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Sitzungen der Gremien der Stadt Marbach am Neckar finden Sie im Ratsinformationssystem.


Öffentliche Bekannt-
machungen

Schillerpost

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Erreichbar ist die Nachbarschaftshilfe rund um die Uhr über einen Anrufbeantworter (Telefon 07144/102-115) sowie per E-Mail (marbach-hilft@schillerstadt-marbach.de). Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

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